Für die Kategorien B1, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, F, G und M gelten abweichende Bestimmungen.
1. Mindestalter: Kat. A1, A (16 Jahre: < 50 cm3; 18 Jahre: < 125 cm3) Kat. B (18 Jahre)
2. Nothelferkurs besuchen (falls nicht schon besucht). Der Ausweis ist 6 Jahre gültig.
3. Gesuchsformular für den Lernfahrausweis bestellen (Wohnsitzgemeinde oder Motorfahrzeugkontrolle Baselland in Füllinsdorf, Tel. 061 906 77 77) oder hier runterladen.
Vollständig und korrekt ausfüllen und zusammen mit:
- Sehtest (beim Optiker oder Augenarzt durchführen lassen, nicht älter als 2 Jahre)
- zwei farbige Passfotos (min. 35x45mm, max. 45x60mm, keine Profilauf- nahmen, ohne Kopfbedeckung, keine Computer-Prints, nicht älter als 1 Jahr)
- gültiger Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre)
der Gemeindeverwaltung vorbeibringen. Diese bestätigt deine Personalien (ID-Karte mitnehmen) und lässt das Gesuch samt den Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen.
Etwa 10 Tage später erhälst du das Anmeldeformular für die Theorieprüfung.
4. Vorbereitung zur Basistheorieprüfung (Lernunterlagen bei mir erhältlich)
- Theorietest ("bögele") im Theorielokal möglich (fakultativ) - Anmeldung zur Basistheorieprüfung - Basistheorieprüfung - Nach bestandener Basistheorieprüfung erhälst du den Lernfahrausweis (Gültigkeit A1, A: 4 Monate, B: 2 Jahre)
5. Melde dich jetzt für deine ersten Fahrstunden und den Verkehrskunde- unterricht (VKU) bei mir an.
Denke daran: wenn du privat fahren möchtest, immer in Begleitung einer Person fahren, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzt.
6. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung (üblicherweise durch deinen Fahrlehrer).
7. Praktische Führerprüfung erfolgreich bestanden! Dann hast du's geschafft!
Nach bestandener Prüfung erhälst du den Führerausweis (seit dem 1.12.05 auf Probe für 3 Jahre, 2-Phasenausbildung) im Kreditkartenformat (FAK).