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Der Weg zum FAK
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Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch der 2-Phasenausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben.

2-Phasenausbildung:

Mit der 2-Phasenausbildung wird die Grundausbildung von Neulenkerinnen und Neulenkern (Fahrschule) nach bestandener Führerprüfung fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen von zwei je 8 Stunden dauernden Weiterausbildungskursen. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden, der zweite Kurstag nach dem ersten, spätestens drei Jahre nach der Führerprüfung.

Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Bei einem zweiten Führerausweis Entzug führt dies zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden. Die Kategorie A1 fällt nicht unter diese Regelung.

Inhalte der Weiterausbildungskurse
Folgende Kursinhalte stehen im Vordergrund:

1. Kurstag: Gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung
                 erkennen und vermeiden lernen.
2. Kurstag: Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten schärfen, Verkehrssinn
                 optimieren, umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren.

Kurskosten für Teilnehmende ca. Fr. 350.-- pro Kurstag.

Kursbescheinigung:
Nach erfolgreichem Besuch der Kurse wird vom vom Kursveranstalter eine Kurs-Bescheinigung ausgestellt. Diese wird benötigt, um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten.